Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Neubau Feuerwehrhaus“ nach Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.10.2019 bis 29.11.2019

 

·      den jeweiligen Einzelbeschlüssen zur Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen zuzustimmen;

·      die beschlossenen Änderungen sind vom Planungsbüro in den Plan, die Begründung und den Umweltbericht einzuarbeiten;

·      die überarbeitete Fassung erhält das Datum 19.12.2019;

·      beauftragt die Verwaltung, die 12. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und Umweltbericht während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.