Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt
zur 12.
Änderung des Flächennutzungsplans „Neubau Feuerwehrhaus“ nach Beteiligung der Öffentlichkeit
mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 und
§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.10.2019 bis 29.11.2019
· den jeweiligen Einzelbeschlüssen zur
Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen zuzustimmen;
· die beschlossenen Änderungen sind vom
Planungsbüro in den Plan, die Begründung und den Umweltbericht einzuarbeiten;
· die überarbeitete Fassung erhält das
Datum 19.12.2019;
· beauftragt die Verwaltung, die 12.
Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans dem Landratsamt Dachau zur
Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planänderung mit
Begründung und Umweltbericht während der Dienstzeiten eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.