Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt den Feststellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Neubau Feuerwehrhaus“ vom 19.12.2019 aufzuheben.
- Der Gemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme des Bund Naturschutzes e.V. zur Kenntnis. Eine Veränderung der Planung ist hierdurch nicht veranlasst.
3.
Der
Gemeinderat beschließt
zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Neubau
Feuerwehrhaus“ nach Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.10.2019 bis 29.11.2019
·
die
überarbeitete Fassung behält das Datum 19.12.2019;
·
beauftragt
die Verwaltung, die 12. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans dem
Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung
nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die
Planänderung mit Begründung und Umweltbericht während der Dienstzeiten
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.