Beschluss:
Der Gemeinderat
stellt fest, dass Herr Marcel Fath für diesen Tagesordnungspunkt persönlich
Beteiligter im Sinn des Art. 49 GO ist.
Der Gemeinderat
erteilt dem Ersten Bürgermeister, Herrn Marcel Fath, die Entlastung für die
Jahresrechnung 2018 nach Art. 102 Abs. 3 GO.