Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau Kinderhaus Petershausen multifunkionale Kindertageseinrichtung mit 1 Kinderkrippengruppe und 5 Kindergartengruppen auf Fl.Nr. 452 und 640, Gmk. Petershausen.
vom 05.02.2020 gem.
§ 33 BauGB.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.