Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Feuerwehrhauses auf der Fl.Nr. 1300/6, Gmk. Petershausen gem. § 33 BauGB.

 

Die Kostenberechnung der Kostengruppe 500 Außenanlagen/Freiflächen ist erneut mit dem Ziel einer Kostenminderung zu überprüfen. Die Verwaltung wird den Gemeinderat über das Ergebnis im Rahmen der Vorstellung der Werkplanung berichten.

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.

 

Die Kostenberechnung in Höhe von 7.683.450,00 € brutto wird zur Kenntnis genommen.

 

Die  Ansiedlung einer Rettungswache auf dem zukünftigen Feuerwehrgelände ist nicht möglich.