Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines
Feuerwehrhauses auf der Fl.Nr. 1300/6, Gmk. Petershausen gem. § 33 BauGB.
Die Kostenberechnung der Kostengruppe 500 Außenanlagen/Freiflächen ist erneut mit dem Ziel einer Kostenminderung zu überprüfen. Die Verwaltung wird den Gemeinderat über das Ergebnis im Rahmen der Vorstellung der Werkplanung berichten.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten
sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu
entrichten.
Die Kostenberechnung
in Höhe von 7.683.450,00 € brutto wird zur Kenntnis genommen.
Die Ansiedlung einer Rettungswache auf dem
zukünftigen Feuerwehrgelände ist nicht möglich.