Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses gem. §35 (2) BauGB ab, da öffentliche Belange entgegenstehen und die Erschließung nicht gesichert ist.

Für das gesamte Gebiet besteht Planungsbedürftigkeit, eine geordnete Bebauung kann hier nur bei Überplanung des Areals erfolgen.