Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung vom 10.04.2012, ergänzt durch die Änderungen zur Gaststättennutzung im EG gemäß § 30 BauGB zur Sanierung und Modernisierung des unter Denkmalschutz stehenden Bahnhofsgebäudes. Die erforderliche Befreiung zur Art der Nutzung vom Bebauungsplan „Bahnhofsareal“ wird für eine Nutzung als Pension, Gaststätte und Kiosk erteilt. Das LRA wird gebeten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die erforderlichen Fachbehörden zu beteiligen.

Vom Bauwerber ist im Baugenehmigungsverfahren noch eine Stellplatzberechnung gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Petershausen vorzulegen.

Kosten für erforderliche Absenkungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzen von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.