Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Ersten Bürgermeisters, Herrn Marcel Fath, für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebs der Gemeinde Petershausen.
Hr. 1. Bürgermeister
Fath ist i.s.d. Art. 49 GO persönlich beteiligt und nimmt an Beratung und
Abstimmung nicht teil.