Sitzung: 24.09.2020 Gemeinderat
Beschluss: abgesetzt
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die beiliegende Haushaltssatzung mit folgendem Inhalt:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen
und
Ausgaben mit 12.698.300 €
und
im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen
und
Ausgaben mit 9.581.500
€
ab.
§ 2
1.
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen für die Gemeinde Petershausen wird auf
1.793.600 € festgesetzt.
2.
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb der Gemeinde Petershausen
wird auf 2.077.000 € festgesetzt.
§ 3
1.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
der Gemeinde Petershausen sind in Höhe von 0 € vorgesehen.
2.
Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs der Gemeinde Petershausen sind in Höhe von 0 € vorgesehen.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360
v. H.
b) für die Grundstücke (B) 360
v. H.
2.
Gewerbesteuer 360
v. H.
§ 5
1.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan für die Gemeinde Petershausen wird
auf 1.500.000 € festgesetzt.
2.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der
Gemeinde Petershausen wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.