Beschluss:
Der
Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Abbaugenehmigung für den Trockenabbau von Kiessand auf den Fl.Nr. 847, 848
und 849, Gmk. Petershausen gem. § 35 BauGB.
Öffentliche
Belange stehen nicht entgegen. Der Nachweis der Privilegierung ist zu erbringen
und dem Landratsamt nachzureichen. Eine ausreichende Erschließung ist momentan
noch nicht nachgewiesen. Zudem ist eine Dienstbarkeit vorzulegen, die ein Geh-
und Fahrtrecht auf der Fl.Nr. 811, Gmk. Petershausen begründet. Hinsichtlich
der Erschließung wird außerdem ein Nachweis der Tragbarkeit der Zufahrtsstraße
(forstwirtschaftlicher Weg) gefordert. Das Landratsamt wird gebeten, die
Einmündungssituation zur DAH 1 zu prüfen. Ein Ausbau des Einmündungsbereiches
wird als erforderlich eingestuft.
Kosten
für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.