Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Abbaugenehmigung für den Trockenabbau von Kiessand auf den Fl.Nr. 847, 848 und 849, Gmk. Petershausen gem. § 35 BauGB.

 

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Der Nachweis der Privilegierung ist zu erbringen und dem Landratsamt nachzureichen. Eine ausreichende Erschließung ist momentan noch nicht nachgewiesen. Zudem ist eine Dienstbarkeit vorzulegen, die ein Geh- und Fahrtrecht auf der Fl.Nr. 811, Gmk. Petershausen begründet. Hinsichtlich der Erschließung wird außerdem ein Nachweis der Tragbarkeit der Zufahrtsstraße (forstwirtschaftlicher Weg) gefordert. Das Landratsamt wird gebeten, die Einmündungssituation zur DAH 1 zu prüfen. Ein Ausbau des Einmündungsbereiches wird als erforderlich eingestuft.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.