Sitzung: 27.10.2020 Gemeinderat
Beschluss: abgesetzt
Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt für die Fl:Nr. 325, Gmk. Obermarbach den bestehenden Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 5 BauGB zu ändern. Die Fläche soll als „Gewerbegebiet“ dargestellt werden. Der Umgriff ist in beiliegender Anlage dargestellt.
Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans
ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
parallel durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.
- Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 325 Gmk. Obermarbach einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 9 BauGB zum Zwecke der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen aufzustellen. Der Umgriff ist aus der Anlage 1 ersichtlich.
Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans
ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
parallel durchzuführen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Mittermarbach“.
Die Verwaltung wird beauftragt den vorgenannten Beschluss bekannt zu
machen.