Beschluss: abgesetzt

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat beschließt für die Fl:Nr. 325, Gmk. Obermarbach den bestehenden Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 5 BauGB zu ändern. Die Fläche soll als „Gewerbegebiet“ dargestellt werden. Der Umgriff ist in beiliegender Anlage dargestellt.

 

Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans

ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 325 Gmk. Obermarbach einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 9 BauGB  zum Zwecke der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen aufzustellen. Der Umgriff ist aus der Anlage 1 ersichtlich.

 

Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans

ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Gewerbegebiet Mittermarbach“.

Die Verwaltung wird beauftragt den vorgenannten Beschluss bekannt zu machen.