Beschluss:
Der Gemeinderat beschießt die Satzung im vorgelegten Entwurf.
Satzung der Gemeinde Petershausen über abweichende
Maße der Abstandsflächentiefe
(Abstandsflächensatzung)
Auf Grund des Art.
23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und des Art. 81
Abs. 1 Nr. 6 Buchst.
a Bayerische Bauordnung (BayBO) hat der Gemeinderat der Gemeinde
Petershausen in
seiner Sitzung am 28.01.2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Satzung gilt für
das gesamte Gemeindegebiet.
§ 2 Abstandsflächentiefe
1Abweichend
von Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet
außerhalb von
Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten sowie festgesetzten urbanen
Gebieten 0,8 H,
mindestens jedoch 3 m. 2Vor bis zu zwei
Außenwänden von nicht mehr als
16 m Länge genügen
in diesen Fällen 0,5 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an
mindestens zwei
Außenwänden Satz 1 beachtet.
§ 3 Bebauungspläne
(1) Abweichende, in
Bebauungsplänen festgesetzte Abstandsflächen bleiben unberührt.
(2) Ordnen Bebauungspläne, die vor dem 1.2.2021 in
Kraft traten, gemäß Art. 6 Abs. 5
Satz 3 BayBO die
Geltung der jeweils geltenden Abstandsflächenvorschriften an, gilt
auch für diese § 2
dieser Satzung.
§ 4 Abweichung
Von den
Anforderungen dieser Satzung können Abweichungen nach Art. 63 BayBO
zugelassen werden.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt
am 01.02.2021 in Kraft.
Petershausen, 28.01.2021
Gemeinde
Petershausen,
Dienstsiegel
Marcel Fath
Erster Bürgermeister