Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschießt die Satzung im vorgelegten Entwurf.

 

Satzung der Gemeinde Petershausen über abweichende

Maße der Abstandsflächentiefe

(Abstandsflächensatzung)

 

Auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und des Art. 81

Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a Bayerische Bauordnung (BayBO) hat der Gemeinderat der Gemeinde

Petershausen in seiner Sitzung am 28.01.2021 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet.

 

§ 2 Abstandsflächentiefe

 

1Abweichend von Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet

außerhalb von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten sowie festgesetzten urbanen

Gebieten 0,8 H, mindestens jedoch 3 m. 2Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als

16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,5 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an

mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet.

 

§ 3 Bebauungspläne

 

(1) Abweichende, in Bebauungsplänen festgesetzte Abstandsflächen bleiben unberührt.

(2) Ordnen Bebauungspläne, die vor dem 1.2.2021 in Kraft traten, gemäß Art. 6 Abs. 5

Satz 3 BayBO die Geltung der jeweils geltenden Abstandsflächenvorschriften an, gilt

auch für diese § 2 dieser Satzung.

 

§ 4 Abweichung

 

Von den Anforderungen dieser Satzung können Abweichungen nach Art. 63 BayBO

zugelassen werden.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.02.2021 in Kraft.

 

Petershausen, 28.01.2021

Gemeinde Petershausen,

 

Dienstsiegel

 

Marcel Fath

Erster Bürgermeister