Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung eines
Pflegeheimes für Demenzkranke und Menschen mit vergleichbarer geistiger
Beeinträchtigung vom 25.05.2012 gemäß § 30 BauGB. Im Baugenehmigungsverfahren
ist ein Stellplatznachweis gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes, sowie
ein Freiflächengestaltungsplan, vorzulegen.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.