Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz vom 11.06.2012 gem. § 34 BauGB.
Das Einvernehmen wird zum Antrag auf isolierte Abweichung von Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BauGB erteilt.
Kosten für erforderliche
Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen,
Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die
Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten
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