Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid zur
Errichtung von 3 Wohnhäusern mit Doppelgarage vom 22.06.2012 gem. § 34 BauGB.
Die wegemäßige
Erschließung ist über die Lagerhausstraße gesichert.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.