Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das
Einvernehmen zum Antrag auf Neubau
eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl.Nr. 2707, Gmk. Kollbach, vom
23.03.2021, gem. § 34 BauGB, da es sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung
einfügt.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten