Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das
Einvernehmen zum Antrag auf Ersatzbau
einer Unterstellhalle mit Brennholzlager auf der Fl.Nr. 120/3, Gmk. Kollbach, vom
17.03.2021 gem.
§ 34 BauGB, da es sich nach Art und Maß in die
nähere Umgebung einfügt.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen
Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken
und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse)
sind von den Antragstellern zu entrichten.