Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt, dass unter Punkt D. Festsetzungen durch Text, die
vom Büro EGL vorgeschlagene Formulierung in den Vorentwurf des Bebauungsplanes
„Eheäcker“ übernommen wird.
D.1 ART DER
BAULICHEN NUTZUNG
D.1.1
Die Flächen im
Umgriff des Bebauungsplanes werden als "Gewerbegebiet (GE)" gemäß § 8
BauNVO festgesetzt.
D.1.2
Zulässig sind nur:
- Gewerbebetriebe,
Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
- Geschäfts-, Büro-
und Verwaltungsgebäude.
Ausnahmsweise können
zugelassen werden:
- Wohnungen für
Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter, die
dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse
untergeordnet sind.
Unzulässig sind:
- isolierte
Einzelhandelsbetriebe mit überwiegend innenstadtrelevantem Warenangebot
Ausnahmsweise können
nur solche Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die in einem unmittelbaren
räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks-, Produktions-,
Großhandelsbetrieben oder dem Versand- und Interneteinzelhandel stehen und
nicht mehr als 350m² Verkaufsfläche aufweisen."