Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass unter Punkt D. Festsetzungen durch Text, die vom Büro EGL vorgeschlagene Formulierung in den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Eheäcker“ übernommen wird.

 

D.1  ART DER BAULICHEN NUTZUNG

 

D.1.1

Die Flächen im Umgriff des Bebauungsplanes werden als "Gewerbegebiet (GE)" gemäß § 8 BauNVO festgesetzt.

 

D.1.2

Zulässig sind nur:

- Gewerbebetriebe, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe

- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.

 

Ausnahmsweise können zugelassen werden:

- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und

Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.

 

Unzulässig sind:

- isolierte Einzelhandelsbetriebe mit überwiegend innenstadtrelevantem Warenangebot

 

Ausnahmsweise können nur solche Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks-, Produktions-, Großhandelsbetrieben oder dem Versand- und Interneteinzelhandel stehen und nicht mehr als 350m² Verkaufsfläche aufweisen."