Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das
Einvernehmen zum Antrag auf Neubau
eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl.Nr.313/3, Gmk. Obermarbach, vom
07.04.2021, gem. § 34 BauGB, da es sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung
einfügt.
Der Anzeige auf Abriss einer Scheune an ein
bestehendes Wohnhaus wird zugestimmt.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten