Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 1440, Gmk. Petershausen
den bestehenden Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 5 BauGB
zu ändern. Die Fläche soll als „Sondergebiet Energieerzeugung“ dargestellt
werden. Der Umgriff ist in beiliegender Anlage dargestellt.
Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des
Bebauungsplans ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.
Angenommen Ja 20 Nein 0
- Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 1440, Gmk. Petershausen
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 9 und
12 BauGB zum Zwecke der Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus
erneuerbaren Energien aufzustellen. Der Umgriff ist aus beiliegender
Anlage ersichtlich.
Das genannte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans
ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, vorgenannten Beschluss bekanntzumachen.