Beschluss:
- In § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Kindertageseinrichtungsbenutzungssatzung wird die Formulierung „überwiegend Kinder im Alter von neun Wochen“ durch „regelmäßig Kinder im Alter von 6 Monaten“ ersetzt.
angenommen Ja
16 Nein 2
- Der Gemeinderat beschließt den Erlass der übrigen Reglungen der Kindertageseinrichtungsbenutzungssatzung vom 24.06.2021 wie in Anlage beigefügt.
angenommen Ja
18 Nein 0
- Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung wie vom 24.06.2021 wie in Anlage beigefügt.