Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (Entwurf) wie folgt – vorerst- Stellung:
Zu 2.1.5 Festlegung der zentralen Orte und Nahbereiche sowie 2.1.6 Grundzentren:
Petershausen ist als
bisheriges Kleinzentrum auf jeden Fall als Grundzentrum einzustufen.
Zu 2.2
Gebietskategorien-s. auch Karte und 2.2.1
Petershausen ist in
jedem Fall in den Verdichtungsraum einzustufen. Mit der Einstufung in den
allgemeinen ländlichen Raum besteht kein Einverständnis
Zu 3.
Siedlungsstruktur und
3.2 Innen- vor
Außenentwicklung
Um eine angemessene
Entwicklung in den Ortsteilen zuzulassen, sollte das Ziel, in Siedlungsgebieten
die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung zu nutzen als Grundsatz
formuliert werden
Zu 4.5 Ziviler
Luftverkehr und
4.5.1
Verkehrsflughafen München
Mit dem als Ziel,
für den Verkehrsflughafen München eine dritte Start- und Landebahn zu
errichten, besteht kein Einverständnis
Zu 6.2 Windkraft und
Photovoltaik und 6.2.1:
Die Angaben und
Festsetzungen des sachlichen gemeinsamen Teilflächennutzungsplans zur
Errichtung von Windkraftanlagen sind bei der Festsetzung der Vorrangflächen in
den Regionalplänen zu übernehmen.
Zur Begründung der
Beschlüsse wird auf die beiliegende Sachverhaltsdarstellung verwiesen. Zudem
schließt sich die Gemeinde an die Stellungnahme des bayerischen Gemeindetags
vom 18. Juli 2012 an.
Des Weiteren fordert
der Gemeinderat mit Nachdruck eine Verschiebung des Termins bis 31.10.2012 zur
abschließenden Stellungnahme, um sich interkommunal abstimmen zu können. Dies
war aufgrund der Frist zur Stellungnahme in den großen Ferien nicht möglich.
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