Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (Entwurf) wie folgt – vorerst- Stellung:

 

Zu 2.1.5 Festlegung der zentralen Orte und Nahbereiche sowie 2.1.6 Grundzentren:

 

Petershausen ist als bisheriges Kleinzentrum auf jeden Fall als Grundzentrum einzustufen.

 

 

Zu 2.2 Gebietskategorien-s. auch Karte und 2.2.1

 

Petershausen ist in jedem Fall in den Verdichtungsraum einzustufen. Mit der Einstufung in den allgemeinen ländlichen Raum besteht kein Einverständnis

 

Zu 3. Siedlungsstruktur und

3.2 Innen- vor Außenentwicklung

 

Um eine angemessene Entwicklung in den Ortsteilen zuzulassen, sollte das Ziel, in Siedlungsgebieten die vorhandenen Potentiale der Innenentwicklung zu nutzen als Grundsatz formuliert werden

 

Zu 4.5 Ziviler Luftverkehr und

4.5.1 Verkehrsflughafen München

        

Mit dem als Ziel, für den Verkehrsflughafen München eine dritte Start- und Landebahn zu errichten, besteht kein Einverständnis

 

 

Zu 6.2 Windkraft und Photovoltaik und 6.2.1:

 

Die Angaben und Festsetzungen des sachlichen gemeinsamen Teilflächennutzungsplans zur Errichtung von Windkraftanlagen sind bei der Festsetzung der Vorrangflächen in den Regionalplänen zu übernehmen.

 

Zur Begründung der Beschlüsse wird auf die beiliegende Sachverhaltsdarstellung verwiesen. Zudem schließt sich die Gemeinde an die Stellungnahme des bayerischen Gemeindetags vom 18. Juli 2012 an.

 

Des Weiteren fordert der Gemeinderat mit Nachdruck eine Verschiebung des Termins bis 31.10.2012 zur abschließenden Stellungnahme, um sich interkommunal abstimmen zu können. Dies war aufgrund der Frist zur Stellungnahme in den großen Ferien nicht möglich.

 

 

 

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