Beschluss:
Der Werkausschuss nimmt die vorgelegte Gebührenkalkulation
zur Kenntnis und beschließt, dass die Betriebsergebnisse aus den Vorjahren berücksichtigt
werden sollen. Die Abschreibung der zuwendungsfinanzierten Investitionskosten
ist nicht gewünscht. Für die Jahre 2022 bis 2025 beträgt die Verbrauchsgebühr
1,60 €/ m³. Die monatliche Grundgebühr bleibt weiter unverändert.