Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Der Werkausschuss nimmt die vorgelegte Gebührenkalkulation zur Kenntnis und beschließt, dass die Betriebsergebnisse aus den Vorjahren berücksichtigt werden sollen. Die Abschreibung der zuwendungsfinanzierten Investitionskosten ist nicht gewünscht. Für die Jahre 2022 bis 2025 beträgt die Verbrauchsgebühr 1,60 €/ m³. Die monatliche Grundgebühr bleibt weiter unverändert.