Beschluss:
Der Werkausschuss nimmt die vorgelegte Gebührenkalkulation
zur Kenntnis und beschließt, dass die Betriebsergebnisse aus den Vorjahren berücksichtigt
werden sollen. Weiter soll, gemäß Art. 8 Abs. 3 Sätze 2, 4 KAG, auf
zuwendungsfinanzierten Investitionskosten und Wiederbeschaffungszeitwert
abgeschrieben werden.
Für die Jahre 2022 bis 2025 beträgt die Schmutzwassergebühr
2,07 € / m³, die Niederschlagsgebühr beträgt 0,36 € / m². Die monatliche
Grundgebühr bleibt weiter unverändert.