Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Der Werkausschuss nimmt die vorgelegte Gebührenkalkulation zur Kenntnis und beschließt, dass die Betriebsergebnisse aus den Vorjahren berücksichtigt werden sollen. Weiter soll, gemäß Art. 8 Abs. 3 Sätze 2, 4 KAG, auf zuwendungsfinanzierten Investitionskosten und Wiederbeschaffungszeitwert abgeschrieben werden.

Für die Jahre 2022 bis 2025 beträgt die Schmutzwassergebühr 2,07 € / m³, die Niederschlagsgebühr beträgt 0,36 € / m². Die monatliche Grundgebühr bleibt weiter unverändert.