Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird die Prüfung der Jahresrechnung vornehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird die Prüfung der Jahresrechnung vornehmen.