Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zum Umbau/Neubau einer Scheune zur Wohnraumerweiterung, nach § 34 BauGB, da in der näheren Umgebung kein Vergleichsobjekt herangezogen werden kann und sich somit der Neubau nicht in die nähere Umgebung einfügt.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.