Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zum Umbau/Neubau einer Scheune zur Wohnraumerweiterung, nach § 34 BauGB, da in der näheren Umgebung kein Vergleichsobjekt herangezogen werden kann und sich somit der Neubau nicht in die nähere Umgebung einfügt.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.