Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Longierhalle vom 09.07.2012, sofern die Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nachgewiesen ist und die Entwässerung des Dachflächenwassers ordnungsgemäß sichergestellt ist.

Das LRA Dachau wird gebeten die entsprechenden Fachbehörden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu beteiligen.

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.