Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis von dem vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eheäcker“ und billigt den Vorentwurf.
Die Verwaltung wird
beauftragt, für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eheäcker“
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen. Der Vorentwurf erhält das Fassungsdatum 24.07.2012.