Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Überdachung für den Kellerabgang vom 11.07.2012 gem. § 30 BauGB.
Die beantragte Befreiung vom Bebauungsplan „östlicher Ortsrand Kollbach“ wird erteilt. Der Abweichung von den Abstandsflächen gem. Art. 9 Abs. 6 BayBO wird zugestimmt.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.