Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 206/12, Gmk. Obermarbach den bestehenden Bebauungsplan „Obermarbach I“ zu ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 und § 9 in Verbindung mit § 13 a BauGB zum Zwecke der Schaffung von Wohnraum im beschleunigten Verfahren. Der Umgriff ist aus der Anlage ersichtlich.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Obermarbach I, 2. Änderung“. Ein städtebaulicher Vertrag ist bereits geschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den vorgenannten Beschluss bekannt zu machen.