Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss versagt aufgrund der Gebäudehöhe und des damit verbundenen Einfügegebots bzw. Einfügen in das Landschaftsbild, sowie der noch zu klärenden Talentwässerung mit Einbindung des Wasserwirtschaftsamtes sowie der Staatsstraßenverwaltung den Bestimmungen nach § 35 BauGB, das Einvernehmen zum Vorbescheid auf Neubau eines Wohnhauses auf der Fl.Nr. 1615, Gmk. Petershausen OT Glonnbercha vom 21.12.2021.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzungen von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.