Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Anbau eines Einfamilienhauses an ein bestehendes Wohnhaus mit Carport auf der Fl.Nr. 327/5, Gmk. Kollbach, vom 19.01.2022 gem. § 34 BauGB.
Kosten für erforderliche Änderungen im Straßenraum
(insbesondere Bordstenabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
vin den Antragstellern zu entrichten.