Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 96/19, Gmk. Petershausen, Frühlingstraße vom 19.01.2022 gem. § 34 BauGB.
Kosten für erforderliche Änderungen im Straßenraum
(insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.