Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zum Antrag auf Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit 20 Wohnungen und Tiefgarage auf den Fl.Nrn. 652 und 652/3, Gmk. Petershausen vom 01.02.2022. Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB nicht ein, zudem ist die vorhandene verkehrliche Erschließung nicht ausreichend.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.