Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Obermarbach I“. Der Entwurf der Satzung erhält das Fassungsdatum 10.03.2021.

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13, 13 a BauGB durchgeführt. Dies hat folgende Auswirkungen:

 

-       Von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen

-       Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen

-       Der Umweltbericht nach § 2 a BauGB ist nicht erforderlich

-       Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a BauGB ist nicht erforderlich

-       Der naturschutzrechtliche Ausgleich (Ausgleichsflächen) wird nicht erbracht