Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Obermarbach I“. Der Entwurf der Satzung erhält das Fassungsdatum 10.03.2021.
Die Verwaltung wird
beauftragt das Verfahren durchzuführen und die Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Das Verfahren wird
im beschleunigten Verfahren gem. § 13, 13 a BauGB durchgeführt. Dies hat
folgende Auswirkungen:
- Von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB wird abgesehen
- Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
wird abgesehen
- Der Umweltbericht nach § 2 a BauGB ist nicht
erforderlich
- Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a
BauGB ist nicht erforderlich
- Der naturschutzrechtliche Ausgleich
(Ausgleichsflächen) wird nicht erbracht