Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 24/1, Gmk. Kollbach den bestehenden Bebauungsplan Kollbach, „Schulstraße-West“ zu ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 und § 9 in Verbindung mit § 13 BauGB zum Zwecke der Schaffung von Wohnraum im vereinfachten Verfahren. Der Umgriff ist aus der Anlage ersichtlich.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Kollbach, „Schulstraße-West“, 1. Änderung.
Die Verwaltung wird beauftragt den vorgenannten Beschluss bekannt zu machen.
Eine verlässliche
Aussage über die Möglichkeit der Bebauung hinsichtlich der Tragfähigkeit des
Untergrundes ist zur Beschlussfassung erforderlich. Weiterhin soll die Ursache
des Hangabrutschens geklärt werden.