Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 24/1, Gmk. Kollbach den bestehenden Bebauungsplan Kollbach, „Schulstraße-West“ zu ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 und § 9 in Verbindung mit § 13 BauGB zum Zwecke der Schaffung von Wohnraum im vereinfachten Verfahren. Der Umgriff ist aus der Anlage ersichtlich.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Kollbach, „Schulstraße-West“, 1. Änderung.
Die Verwaltung wird beauftragt den vorgenannten Beschluss bekannt zu machen.
2. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die geänderte Planung durch ein Standsicherheitsgutachten abzusichern.
abgelehnt 8Ja 11 Nein
3. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die geänderte Planung durch ein geeignetes Gutachten abzusichern.
angenommen 12Ja
7 Nein