Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt für die Fl.Nr. 24/1, Gmk. Kollbach den bestehenden Bebauungsplan Kollbach, „Schulstraße-West“ zu ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 und § 9 in Verbindung mit § 13 BauGB zum Zwecke der Schaffung von Wohnraum im vereinfachten Verfahren. Der Umgriff ist aus der Anlage ersichtlich.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Kollbach, „Schulstraße-West“, 1. Änderung.

Die Verwaltung wird beauftragt den vorgenannten Beschluss bekannt zu machen.

 

2. Beschluss:  Die Verwaltung wird beauftragt, die geänderte Planung durch ein Standsicherheitsgutachten abzusichern.

abgelehnt                                                                                                                                        8Ja  11 Nein

 

3. Beschluss:  Die Verwaltung wird beauftragt, die geänderte Planung durch ein geeignetes Gutachten abzusichern. 

angenommen                                                                                                                                12Ja 7 Nein