Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6

Beschluss:

Der Gemeinderat erlässt die nachfolgend genannte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Anlagen.

 

Haushaltssatzung

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Petershausen

(Landkreis Dachau) für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Petershausen folgende Haushaltssatzung:

 

 

 

§ 1

 

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

 

                                                         

in den Einnahmen                                                                   

und Ausgaben mit                                              14.295.500 €

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben mit                                              16.725.200 €

 

ab.

 

 

 

§ 2

 

 

1.     Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die Gemeinde Petershausen wird auf 13.451.200 € festgesetzt.

2.    Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb der Gemeinde Petershausen wird auf 2.244.500 € festgesetzt.

 

 

 

§ 3

 

 

1.     Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde Petershausen sind in Höhe von 0 € vorgesehen.

2.      Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Gemeinde Petershausen sind in Höhe von 0 € vorgesehen.




 

§ 4

 

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                               390 v. H.

              b) für die Grundstücke (B)                                                                         390 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                             360 v. H.

 

 

§ 5

 

 

1.      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan für die Gemeinde Petershausen wird auf 1.500.000 € festgesetzt.

2.      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Gemeinde Petershausen wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

§ 6

 

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

 

Petershausen, den                    Gemeinde Petershausen

 

                                                

 

                                       (Siegel)

 

                                                                                               

                                                 Marcel Fath

1. Bürgermeister