Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt die nachfolgend genannte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Anlagen.
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Petershausen
(Landkreis Dachau) für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die
Gemeinde Petershausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 14.295.500 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 16.725.200 €
ab.
§ 2
1. Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die Gemeinde
Petershausen wird auf 13.451.200 € festgesetzt.
2. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb der Gemeinde Petershausen wird auf 2.244.500 € festgesetzt.
§ 3
1. Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt der Gemeinde Petershausen sind in Höhe von 0 € vorgesehen.
2. Verpflichtungsermächtigungen
im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Gemeinde Petershausen sind in Höhe von
0 € vorgesehen.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 390 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 390 v. H.
2. Gewerbesteuer 360 v. H.
§ 5
1.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan für die Gemeinde
Petershausen wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Gemeinde Petershausen wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Petershausen, den Gemeinde Petershausen
(Siegel)
Marcel Fath
1. Bürgermeister