Beschluss:
1. Der Gemeinderat stellt fest, dass der Bürgerantrag auf Veränderung der Parksituation in der Dachauer Straße in Kollbach zwar formell jedoch nicht materiell zulässig ist.
2. Der Gemeinderat beschließt, den unzulässigen Bürgerantrag in eine allgemeine Eingabe umzudeuten und dementsprechend zu behandeln.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirkung der
verkehrsrechtlichen Anordnung des Landkreises aufmerksam zu beobachten und
nimmt hierzu gerne weitere Anregungen zur Weitergabe an den
Straßenbaulastträger auf.