Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt im Falle der Unterschreitung der
Mindestanzahl von 12 Betreuungskinder für die dritte lange Gruppe der
Mittagsbetreuung dem Verein Kinderhaus Petershausen e.V. einen Zuschuss als
Ersatz für die entfallenen staatlichen Mitteln in Höhe von 9.000 €.
Die Deckung bei Haushaltsstelle 0.2116.7009 über 9.000 € wird durch
Mittelübertragung durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer 0.0000.0030
gewährt.