Beschluss: angenommen
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 133/1, Gmk. Kollbach, vom 23.05.2022 gem. § 34 BauGB, da es sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt.
Die Notwendigkeit
eines zusätzlichen Stellplatzes aufgrund einer eventuellen Gewerbeeinheit wird
geprüft.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.