Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:  angenommen 9 0

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Wohnhauses, Fl.Nr.: 1615, Gmk.: Kollbach, Gemeindeteil Glonnbercha gem. § 35 Abs. 2 BauGB, da es öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Zuständigkeit bzgl. des Unterhalts der bestehenden Verrohrung ist mit dem Straßenbauamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu klären. Es besteht bereits eine Vorabstimmung zwischen Straßenbauamt und dem Fachbereich Wasserrecht im Landratsamt Dachau, aufgrund dem 1. Antrag auf Vorbescheid. Auch der aktuelle Antrag ist per E-Mail im Fachbereich Wasserrecht vorliegend.

 

Aus Sicht der Gemeinde ist die Verrohrung durch die Staatsstraße nicht ausreichend dimensioniert.

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zughörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.