Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt

zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Obermarbach I“ Petershausen nach Beteiligung der Öffentlichkeit mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.03.2022 bis 29.04.2022

 

·      den jeweiligen Einzelbeschlüssen zur Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen zuzustimmen;

·      die beschlossenen Änderungen sind vom Planungsbüro in den Plan und die Begründung einzuarbeiten;

·      die überarbeitete Fassung mit dem Datum 21.07.2022 zu datieren;

·      die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren nach § 13a in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu wiederholen. Stellungnahmen sind dann nur noch zu den geänderten Teilen der Planung zulässig, die Auslegungsdauer wird auf zwei Wochen festgesetzt. Eine Einschränkung des Kreises der Beteiligten erfolgt nicht. Das gleiche gilt für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbarkommunen (§ 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)). Das Ergebnis ist dem Bau- und Umweltausschuss erneut zu Entscheidung vorzulegen.