Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
1.
Den jeweiligen Einzelbeschlüssen zur Prüfung und
Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
(siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1. bis 1.4.) sowie der im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
(siehe Einzelabwägung Pkt. 2.1) wird zugestimmt.
2.
Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
3.
Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich zwischen Siedlung Lindach und Ortslage Ziegelberg, bestehend
aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit Umweltbericht
(Teil B), jeweils in der Fassung vom 29.09.2022 wird gebilligt.
4.
Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen
des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.