Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

 

1.              Den jeweiligen Einzelbeschlüssen zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (siehe Einzelabwägung Pkt. 1.1. bis 1.4.) sowie der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (siehe Einzelabwägung Pkt. 2.1) wird zugestimmt.

2.              Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

3.              Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Siedlung Lindach und Ortslage Ziegelberg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil B), jeweils in der Fassung vom 29.09.2022 wird gebilligt.

4.              Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.