Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und KFZ-Stellplatz auf der Fl.Nr. 12, Gmk. Kollbach, Rettenbacher Str., vom 03.08.2022 gem. § 34 BauGB, da es sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt.

Das Landratsamt wird aufgefordert, die verkehrliche Situation im Kreuzungsbereich bzgl. dieser Planung zu überprüfen. Eine Befreiung von den Vorgaben der Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) wird nicht in Aussicht gestellt. Eine Einfriedung des Grundstücks darf die Sichtdreiecke zur Kreisstraße nicht beeinflussen.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.