Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und KFZ-Stellplatz auf der Fl.Nr. 12, Gmk. Kollbach, Rettenbacher Str., vom 03.08.2022 gem. § 34 BauGB, da es sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt.
Das Landratsamt wird
aufgefordert, die verkehrliche Situation im Kreuzungsbereich bzgl. dieser
Planung zu überprüfen. Eine Befreiung von den Vorgaben der
Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) wird nicht in Aussicht gestellt. Eine
Einfriedung des Grundstücks darf die Sichtdreiecke zur Kreisstraße nicht
beeinflussen.
Kosten für erforderliche Änderungen im
öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von
Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der
zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.