Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zur Firsthöhe von 6,00 m da sie sich gem. § 34 BauGB, nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt.
Kosten für erforderliche Änderungen im
öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von
Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der
zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.