Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zur Firsthöhe von 6,00 m da sie sich gem. § 34 BauGB, nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügt.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.