Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf naturnahen Rückbau Schönungsteich Obermarbach auf der Fl.Nr. 186, Gmk. Obermarbach, vom 06.09.2022 gem. § 35 BauGB, da es keinen öffentlichen Belangen entgegensteht.
Kosten für erforderliche Änderungen im
öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von
Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der
zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.