Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf naturnahen Rückbau Schönungsteich Obermarbach auf der Fl.Nr. 186, Gmk. Obermarbach, vom 06.09.2022 gem. § 35 BauGB, da es keinen öffentlichen Belangen entgegensteht.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.