Beschluss:
- Der Gemeinderat verweigert auch weiterhin das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von drei Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage auf den Fl.Nrn. 652 und 652/3, Gmk. Petershausen, Hubertusweg aufgrund der erlassenen Veränderungssperre (§ 14 ff. BauGB).
- Die Gebäude fügen sich nicht in die nähere Umgebung ein. Durch das fehlende Konzept hinsichtlich des Niederschlagswasser und die nicht vorliegende Nutzungserlaubnis / Widmung für die verkehrliche Nutzung der Privatflächen für den Ausweichverkehr ist die Erschließung nicht gesichert.
Am o.g. Beschluss aus der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 10.03.2022 wird weiterhin festgehalten.
Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungs-masten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.