Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

  1. Der Gemeinderat verweigert auch weiterhin das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von drei Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage auf den Fl.Nrn. 652 und 652/3, Gmk. Petershausen, Hubertusweg aufgrund der erlassenen Veränderungssperre (§ 14 ff. BauGB).

 

  1. Die Gebäude fügen sich nicht in die nähere Umgebung ein. Durch das fehlende Konzept hinsichtlich des Niederschlagswasser und die nicht vorliegende Nutzungserlaubnis / Widmung für die verkehrliche Nutzung der Privatflächen für den Ausweichverkehr ist die Erschließung nicht gesichert.

Am o.g. Beschluss aus der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 10.03.2022 wird weiterhin festgehalten.

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungs-masten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.