Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

Der Gemeinderat verweigert das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, Fl.Nr. 55, Gmk. Petershausen, Kirchstraße vom 22.08.2022 aufgrund der erlassenen Veränderungssperre (§14 ff. BauGB).

 

Kosten für erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzung von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungs-masten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.