1. Beschluss:
Gestalterisch soll
ein Walmdach möglich sein.
angenommen
Ja: 6 Nein: 3
2. Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid vom 10.09.2012 zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Haus 1 im südlichen Grundstücksbereich, sofern das Gebäude weiter nach Süden geschoben wird und hier eine Beurteilung nach § 34 BauGB vorgenommen werden kann.Das LRA Dachau wird gebeten im Genehmigungsverfahren die Belange des Immissionsschutzes, sowie alle weiteren von dem Vorhaben berührten öffentlichen Belange zu prüfen.
Zum Abbruch der Gerätehalle und dem Anbau an die weitere Gerätehalle wird das Einvernehmen erteilt.
Für die Errichtung
von Haus 2 im nördlichen Grundstücksbereich wird das Einvernehmen nicht
erteilt.
Kosten für
erforderliche Änderungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere
Bordstein-absenkungen, Versetzung von Schaltschränken und
Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind
von den Antragstellern zu entrichten.